Tischlerei Decker GmbH | Tischler-Tischlerei-Tischlerarbeiten-Inneneinrichtungen
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Tischlerei Decker GmbH


Stand, Juni 2004 1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden. 2. Kostenvoranschläge
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kostenvoranschläge, die mit der Planung verbunden sind, entgeltlich sind. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Pläne und Zeichnungen geistiges Eigentum der Tischlerei Decker GmbH bleiben – die Pläne dürfen nicht kopiert und nicht an dritte Personen weitergegeben werden, außer es wird ein Planungsauftrag vereinbart. Planungsstunden Entgelt nach Vereinbarung. Bei einem Planungsauftrag darf der Kunde über alle Pläne verfügen und diese gehen in seinen Besitz über. 3. Preisveränderung
Die Preise unserer Angebote sind aufgrund der am Angebotstag bestehenden Produktions- und Materialkosten erstellt und sind daher bis zur Auftragserteilung bzw. deren Bestätigung freibleibend. Mit den angegebenen Preisen bleiben wir unseren Kunden 2 Monate lang ab der Offert Annahme im Wort. Sollten sich die oben angeführten Kosten ab diesem Zeitpunkt bis zum Zeitpunkt der Lieferung – insbesondere bei langfristigen Lieferungen – verändern, so gehen diese Veränderungen zu Gunsten oder zu Lasten des Kunden, wenn nicht ausdrücklich Fixpreise vereinbart wurden. 4. Leistung des Kunden
Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Der erforderliche Licht- und Kraftstrom bzw. Wasserbedarf ist vom Kunden beizustellen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ab 7.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends vor Ort gearbeitet werden darf.
5. Konstruktionsangaben
Wird eine Ware auf Grund von Konstruktionsangaben des Kunden gefertigt, so haftet unser Unternehmen nicht für die Tauglichkeit der Konstruktion. 6. Geringfügige Leistungsänderung
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, z.B. Farben, Profile, Holz- und Furnierbild, Maserung, Struktur u.a. 7. Teillieferung
Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und noch nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen, welche auch als Teillieferungen in Rechnung gestellt werden dürfen. 8. Liefertermine, Verzug
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten angegebene Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor diesem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Im Falle unseres Verzuges in der Erbringung der Leistung über 14 Tage ist unser Vertragspartner berechtigt, erst nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von einem Monat, vom Vertrag bei erbrachten Teillieferungen in Ansehung der noch nicht erbrachten Teile des Vertrages zurückzutreten. 9. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung des Rechnungsbetrages, einschließlich allfälliger Verzugszinsen und Nebenkosten (Inkassogebühren etc.), Eigentum des Unternehmens. 10. Zahlung, Verzugszinsen, Mahnspesen
Sofern nicht anders bestätigt, sind bei Auftragserteilung 40% der Auftragssumme, bei Montagebeginn 40% der Auftragssumme und bei Fertigstellung der Rest der Auftragssumme zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist unser Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 4% über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich im Fall seiner Säumigkeit, unserem Unternehmen die anfallenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
11. Gewährleistung
Die Gewährleistung für Mängel, welche die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe hatte, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den
Ö-Normen. Es gilt aber jedenfalls vereinbart, dass unser Unternehmen berechtigt ist, sich von allfälligen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch zu befreien, dass in angemessener Frist in zumutbarer Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachgetragen bzw. die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie ausgetauscht wird. Trotz bestehender Mängel ist der Kunde nicht berechtigt, den gesamten Werklohn zurück zu behalten. Das Zurückbehaltungsrecht ist mit der zweifachen Höhe der zu behebenden Mängelbehebungskosten begrenzt und erlischt mit der Mängelbehebung.
12. Umtausch, Storno
Unsere Produkte werden auftragsbezogen gefertigt. Eine Rücknahme ist daher nicht möglich. Ein Storno oder eine Abänderung des Auftrages kann nur einvernehmlich vereinbart werden, wenn der Auftrag noch nicht in Produktion genommen wurde und dann nur unter Abgeltung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten. 13. Haftung für Schäden
Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die auf grobes Verschulden oder Vorsatz zurückzuführen sind. 14. Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit. 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand ist Kitzbühel (Bezirksgericht) – ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes. AGB als PDF zum Download
Stand, Juni 2004 »